Radwege, die keine Radwege sind
Die Wolfsburger Nachrichten (WN) stellen die schlechte Qualität der wolfsburger Radwege fest. Das ist richtig, aber das Beispielfoto zeigt einen Fußweg. Ein häufiger Irrtum bei zu Fuß Gehenden und Autofahrenden. Von Dagmar Schaumburg.
Gehweg ist auch mit Zusatzschild kein Radweg
In der Bildunterschrift und im Text des Artikels der WN haben sich verbreitete, aber gefährliche Irrtümer eingeschlichen: der Weg entlang der Erich-Netzeband-Straße in Fallersleben ist kein (benutzungspflichtiger) Radweg, sondern ein Gehweg. Auch wenn das Verkehrszeichen das Zusatzschild „Radfahrer frei“ bei sich führt, haben weiterhin die Fußgänger absoluten Vorrang. Das bedeutet nicht nur Rücksichtnahme (diese sollte selbstverständlich sein), sondern auch, dass Radfahrende ggf. nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten, auch wenn die zu Fuß Gehenden zu sechst nebeneinander gehen.
Im Klartext: wenn ich vom gemeinsamen Geh- und Radweg an der Frankfurter Straße Richtung Fallersleben fahre, kann und soll ich mit dem Fahrrad ab Einmündung Dresdener Straße auf der Straße fahren. Die schmale, übrig gebliebene Markierung zeigt keinen Radweg an. Wer unbedingt auf dem Gehweg fahren möchte, muss Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn ich aber mit dem Fahrrad die Erich-Netzeband-Straße bergab fahre, erreiche ich eine Geschwindigkeit knapp über 30 km/h. Und mit jedem Tempo über Schritttempo wäre mir das Fahren auf dem Gehweg definitiv verboten.
Zusammengefasst: überall da, wo Gehweg / Radfahrer frei steht, gehören Fahrräder grundsätzlich auf die Straße. Und dort müssen die Autos Rücksicht nehmen, dürfen Radfahrende nicht anhupen, bedrängen oder gar anschreien, dass man den „Radweg“ (der keiner ist) benutzen müsse…
Dagmar Schaumburg (Fahrrad-Berufspendlerin)
Hier der Text zum §41 StVO, Vorschriftszeichen 239: „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehweges für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“